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Art. 1 - Eingang

Der Campingplatz darf nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung betreten werden.

Nach der Ankunft ist für jeden Gast ein gültiger Ausweis erforderlich, um die entsprechenden gesetzlichen Registrierungen abzuschließen. Gleichzeitig werden Kopien des Dokuments über die Verarbeitung sensibler Daten (gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 679/2016) und dieser Verordnung zugestellt, die zur Lieferung und Annahme gegengezeichnet sind. Andernfalls darf die Struktur nicht betreten werden. 

Sie werden auch nach dem Kennzeichen des zum Parken zugelassenen Begleitwagens und der Mobiltelefonnummer des Buchungskontaktpersonals oder Gruppenleiters gefragt, die von der Verwaltungssoftware zum Zeitpunkt des Check-ins generiert wurden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Registrierungen zu überprüfen und Ungenauigkeiten unverzüglich zu melden.

Die Einreise in Minderjährige ist nur gestattet, wenn die schriftliche Genehmigung des Elternteils oder des gesetzlich anerkannten Erziehungsberechtigten vorliegt.

Der Zugang und die Anwesenheit von Unbefugten auf dem Campingplatz stellen einen Verstoß gegen die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit dar. 614 CP (Verletzung des Wohnsitzes), der Kunst. 633 CP (Invasion von Grundstücken und Gebäuden), Kunst. 624 CP (Diebstahl von Dienstleistungen) und das Verbrechen des Vertragsbetrugs. Der Ein- und Ausstieg vom Campingplatz ist nur über die entsprechenden Eingänge gestattet. Es ist strengstens untersagt, über die Zäune zu klettern oder die Notausgänge entlang der Begrenzungsgrenzen zu benutzen.

Art. 2 - Mindestaufenthalt

Der Mindestaufenthalt, sofern vorgesehen, ist in der Preisliste und / oder in den Sonderangeboten für Urlaubsreisen angegeben.

Art. 3 - Variationen

Der Kunde ist verpflichtet, das Management über jede Änderung des Aufenthalts zu informieren, wenn sich etwas von der Buchung oder der Registrierung (Check-in) bei seiner Ankunft unterscheidet.

Art. 4 - Grenzwerte für Besatzungen pro Stellplatz

Es ist absolut verboten, mehr als eine Besatzung (bis zu maximal 4/5 Personen) pro Stellplatz unterzubringen, sofern die Geschäftsleitung nichts anderes gemäß den geltenden Gesetzen genehmigt.

Art. 5 - Auswahl und Verwendung von Stellplätzen

Die Stellplätze werden von der Geschäftsleitung zugewiesen und dürfen nur geändert werden, wenn dies von der Geschäftsleitung genehmigt wurde.

Im Falle einer berechtigten Notwendigkeit kann es erforderlich sein, auf eine andere Tonhöhe zu wechseln.

Alle Geräte müssen innerhalb der Grenzen des Spielfelds ordentlich angeordnet sein.

Autos sind auf den Stellplätzen nicht gestattet, außer in Selbstzelten und solchen, die von der Geschäftsleitung genehmigt wurden.

Es ist verboten, Zubehörstrukturen für Wohnmobile, Wohnwagen, Auto-Zelte oder Zelte zu installieren, es sei denn, dies wurde von der Geschäftsleitung genehmigt.

Art. 6 - Elektrischer Anschluss

Der elektrische Anschluss an die Säulen auf dem Spielfeld muss von der Geschäftsleitung genehmigt werden.

Es muss die definierten Sicherheitsmerkmale widerspiegeln

gesetzlich und genauer:

  • Verbindungskabel N1VVK (blaues Flammschutzmittel) der Sekte. mindestens 3 × 1,5 mm. ohne Konjunktionen;
  • Es ist nicht möglich, externe Lampen zu installieren, außer mit Schutzart IP65.
  • Die Erdungsverbindung muss in jeder Komponente vorhanden sein und funktionieren.

Das Management lehnt jede Verantwortung für Verbindungen mit fehlerhaften Kabeln oder Geräten ab und teilt mit, dass Überprüfungen jederzeit geplant werden können, wobei ohne vorherige Ankündigung alles entfernt wird, was nicht den oben genannten detaillierten Informationen entspricht.

Die Leistung der von den Säulen auf dem Spielfeld verteilten Elektrizität beträgt 6 Ampere.

Es ist absolut verboten, die elektrischen Systeme in irgendeiner Weise zu manipulieren.

Am Ende jeder Aufenthaltsdauer muss der Kunde den Spezialschalter in der Spalte auf dem Spielfeld im AUS-Modus platzieren.

Art. 7 - Camper Service und Wasserversorgung

Es wird möglich sein, die Schwarz- und Grauwassertanks in bestimmten Bereichen und auf die vom Management angegebene Weise zu leeren. 

Art. 8 - Verschiedene Dienstleistungen

Bei der Benutzung der Toiletten empfehlen wir die maximale Zusammenarbeit mit einem starken Sinn für Höflichkeit und Bildung.

Es ist nicht gestattet, Feuer anzuzünden oder offenes Feuer zu benutzen.

Die Abfälle müssen differenziert (organisch, Glas, Kunststoff, Papier und undifferenziert) und in den speziellen Behältern im ökologischen Bereich des Parkplatzes deponiert werden.

Sperr- und Metallabfälle müssen bei der zuständigen kommunalen Sammelstelle entsorgt werden.

Art. 9 - An- und Abreise

PITCHES  

Check-in Zeit : von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 21.30 Uhr, sofern vom Management nicht anders genehmigt;

Abreisezeit: von 9.00 bis 12.00 Uhr, sofern vom Management nicht anders genehmigt; Andernfalls werden dem Kunden die Kosten für einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung gestellt, wenn noch keine geplante Ankunft auf dem Spielfeld erfolgt.

BUNGALOW

Check-in Zeit: von 16.00 bis 21.30 Uhr, sofern vom Management nicht anders genehmigt;

Abreisezeit: von 9.00 bis 10.30 Uhr, sofern vom Management nicht anders genehmigt; Andernfalls werden dem Kunden die Kosten für einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung gestellt, wenn noch keine geplante Ankunft in der Struktur vorliegt.

Art. 10 - Besucher

Ordnungsgemäß registrierte Kunden des Campingplatzes dürfen die Struktur tagsüber nur betreten, nachdem sie an der Rezeption einen gültigen Ausweis hinterlassen haben.

Der Eintritt ist nur für eine Stunde frei und ausschließlich ohne Nutzung der Service- und Freizeiteinrichtungen, die mit den organisatorischen Anforderungen des Campingplatzes vereinbar sind. Ein längerer Aufenthalt muss von der Geschäftsleitung nach Zahlung des in der Preisliste angegebenen relativen Betrags genehmigt werden.

Nach der Genehmigung ist der Eingang zum Campingplatz ausschließlich für Fußgänger zugänglich.

Der Kunde des Campingplatzes, der Besuche erhält, muss sicherstellen, dass seine Gäste von der Geschäftsleitung zum Betreten berechtigt wurden und für sein Verhalten auf dem Campingplatz verantwortlich sind.

Art. 11 - Tiere

Die Aufnahme von Hunden und anderen Tieren erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Managements.

Die Besitzer müssen die Hunde an der Leine halten, auf ihre Hygiene achten, über das entsprechende Gesundheitsbuch mit den neuesten Impfungen verfügen, sie für ihre physiologischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes begleiten und auf jeden Fall die entsprechenden Werkzeuge (Bürste und Tasche) verwenden ) für ihre Entfernung. sofort;

Die Tiere können in keiner Weise auf die gemeinsamen Dienste des Campingplatzes zugreifen und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben oder andere Gäste stören.

Für Schäden, die an Dritten verursacht werden, liegt die volle Verantwortung in jeder Hinsicht beim Besitzer des Tieres.

Art. 12 - Verbote

Es ist jederzeit strengstens VERBOTEN, die Campinggäste durch rücksichtsloses Verhalten oder durch den Einsatz von Dingen oder Aktivitäten zu stören, die das gute Leben in der Struktur untergraben könnten.

Insbesondere von 13.30 bis 15.30 Uhr und von 23.30 bis 08.00 Uhr ist strikt zu beachten Schweigen.

Kunden können im Empfangsbereich von 22.30 bis 8.00 Uhr nur mit dem Auto anreisen, außer in offensichtlichen Notfällen.

Dem Kunden wird während der gesamten Dauer des Aufenthalts auf dem Campingplatz ein nummerierter Parkplatz beim Ceek-In zugewiesen. Daher darf er den Wohnbereich nur zum Zeitpunkt seiner Ankunft und relativen Abreise mit dem Auto zum Entladen betreten und Laden. ihrer eigenen Sachen. Kunden können sich nach einer Anfrage an der Rezeption mit dem Golfwagen in den für sie reservierten Bereich begleiten lassen.

Vom internen Parkplatz aus können Sie jederzeit ein- oder aussteigen. während der ganzen Nacht, während der Portier nicht berechtigt ist, diejenigen einzulassen, die noch nicht registriert sind, und das Recht hat, ein gültiges Ausweisdokument anzufordern, das der Kunde am nächsten Tag an der Rezeption abholt.

Der Kunde darf nicht auf anderen als den zugewiesenen Parkplätzen parken, auch wenn diese leer sind.

Art. 13 - Bewegung von Fahrzeugen

Wohnmobile dürfen nur zu zulässigen Zeiten und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km / h fahren

Der Campingplatz darf mit reduzierter Geschwindigkeit umrundet werden.

Art. 14 - Kinder

Kinder sind "sehr willkommene Gäste" auf Camping Versilia Mare, die ihre Eltern daran erinnern möchten, wachsam und präsent über ihr Verhalten zu sein, damit die anderen Gäste keine Probleme mit Frieden, Sicherheit und Hygiene haben.

In den Toiletten müssen Kinder immer von ihren Eltern begleitet werden.

Die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder ist nur unter Aufsicht eines Erwachsenen sowie für die Nutzung der Schwimmbäder gemäß den am Eingang zum Badebereich angegebenen Vorschriften gestattet.

Art. 15 - Parken von Begleitfahrzeugen

Das Parken ist auf dem Campingplatz gestattet Nur ein Auto pro Stellplatz / Bungalow in den entsprechenden nummerierten Räumen;; Das Parken zusätzlicher Autos, bewertet die mögliche Verfügbarkeit, wird zu einem täglichen Preis von 5,00 € bezahlt.

Art. 16 - Verschiedene Verbote

Es ist absolut verboten:

  • Abfall aus den entsprechenden Behältern werfen;
  • Löcher oder Kanäle in den Boden graben;
  • Kultivieren Sie Gemüsegärten, Gärten, Blumenbeete oder pflastern Sie die Fläche;
  • Grenzen schaffen mit Zäunen, Hecken oder anderem;
  • Beschädigen Sie die Vegetation;
  • Gießen Sie Öle, Kraftstoffe, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden.
  • Waschen Sie Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Feld.
  • Waschen Sie Geschirr und Bettwäsche außerhalb der speziellen Waschbecken.
  • Wasser unsachgemäß verschwenden oder verwenden;
  • Legen Sie Zäune aus, beschatten Sie Planen, binden oder verankern Sie etwas an den Pflanzen, ziehen Sie Seile auf Augenhöhe und installieren Sie alles andere, was eine potenzielle Gefahr darstellen und den freien Durchgang behindern könnte.
  • Hinterlegen Sie alles unter den mit den Bungalows gelieferten Aufenthaltsmitteln und / oder Veranden.
  • Verwenden Sie andere als die mitgelieferten und in jedem Fall zugelassenen elektrischen Heizsysteme.

Art. 17 - Fundsachen

Die auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände müssen der Geschäftsleitung für die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten übergeben werden.

Art. 18 - Haftung

Bei der Nutzung aller Sport- und Freizeitgeräte auf dem Campingplatz ist der Kunde direkt für Schäden verantwortlich, die an seiner Person, an einem anderen Gast oder an der Struktur selbst verursacht wurden.

Das Management ist in keiner Weise verantwortlich für:

  • Diebstahl von Gegenständen und Wertsachen, die nicht in Gewahrsam genommen wurden;
  • Schäden durch andere Gäste, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien (einschließlich Pflanzen) oder andere Ursachen, die nicht von einer fahrlässigen Verwaltung des Campingplatzes und seines Personals abhängen;
  • Jede Unterbrechung der Strom-, Wasser- oder sonstigen Versorgung des Campingplatzes aufgrund von Ausfällen oder Ursachen höherer Gewalt;

Für das oben Genannte wird keine Entschädigung oder Erstattung jeglicher Art anerkannt und fällig.

Art. 19 - Eigenschaften der Fahrzeuge

Nur autonome, für den Verkehr geeignete Unterbringungsmöglichkeiten dürfen gemäß den geltenden Bestimmungen auf dem Campingplatz geparkt werden.

Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Eigenschaften nicht erfüllen, müssen innerhalb von fünfzehn Tagen nach Feststellung des Verstoßes von und auf Kosten des Fahrzeugbesitzers entfernt werden.

Verbindungen und Verankerungen am Boden, die zu Änderungen führen, die nicht sofort auf die unvermeidbare Mobilität der im Außenunterkunftskomplex vorhandenen Aufenthaltsmittel zurückgeführt werden können, sind verboten.

Art. 20 - Sperrfristen

Das Management wird mindestens 60 Tage im Voraus kommunizieren, wobei die jährlichen Sperrfristen insgesamt 90 Tage nicht überschreiten, wobei die Veröffentlichung vor Ort und über die von der Struktur verwendeten Kommunikationsmittel erfolgt.

Art. 21 - Ausweisung, Entfernung, Unterbrechung

Das Management behält sich das Recht vor, diejenigen auszuschließen, die seiner Meinung nach gegen die Verordnung verstoßen oder auf jeden Fall die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören, den guten Verlauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen des Unterkunftskomplexes beeinträchtigen.

Bereits ausgeschlossene Kunden können ohne eine neue ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung nicht mehr auf den Campingplatz zugreifen.

Für den Fall, dass der Kunde sein Fahrzeug nicht entfernt, das nicht den in den geltenden Vorschriften festgelegten Merkmalen entspricht, wird das ungeeignete Fahrzeug und sein Zubehör mit Gewalt entfernt, wobei die Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.

Wenn der Eigentümer des Wohnwagens oder Wohnmobils nach Ablauf der vereinbarten Parkdauer das Fahrzeug nicht sofort vom Campingplatz entfernt, lehnt die Geschäftsführung die Verantwortung für das Sorgerecht für das Fahrzeug ab und lehnt es ab, indem er die Kosten dem Fahrzeug in Rechnung stellt Inhaber.

Der Aufenthalt gilt als gesetzlich unterbrochen für Ereignisse höherer Gewalt oder auf Anordnung der zuständigen Behörden oder für die Notwendigkeit struktureller Änderungen.

Bei Eintritt einer der oben genannten Bedingungen hat der Kunde nur und ausschließlich Anspruch auf Erstattung der Gebühren, die bereits für den auf dem Campingplatz nicht genutzten Zeitraum gezahlt wurden.

Art. 22 - Variationen

Änderungen der Verordnung werden mit einem Hinweis am Schwarzen Brett mitgeteilt und haben sofortige Gültigkeit.

Art. 23 - Stornierungen und Rückerstattungen

Für alle eingegangenen Buchungen (online von der Website oder direkt per E-Mail) müssen Verzichtserklärungen / Stornierungen durch schriftliche Mitteilung an die Adresse erfolgen Holiday@campingversiliamare.it. Der Betrag wird auf folgende Weise zurückerstattet: Bis zu 90 Tage vor der geplanten Ankunft werden 90% des Gesamtbetrags zurückerstattet. 89 bis 60 Tage vor der geplanten Ankunft werden 50% des Gesamtbetrags zurückgegeben. 59 bis 30 Tage vor der geplanten Ankunft werden 30% des Gesamtbetrags zurückgegeben; Nach diesen Bedingungen ist keine Erstattung vorgesehen.

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